Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 16.02.2007 der


bck GmbH
Steinstr. 77
81667 München
Deutschland


(im folgenden: Auftragnehmer)


§1 Geltungsbereich


1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber für alle Lieferungen und Leistungen, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich anderweitige Regelungen treffen oder bei einzelnen Lieferungen und Leistungen auf spezielle Nutzungs- und Bezugsbedingungen mit abweichenden Regelungen ausdrücklich verwiesen wird.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch den Auftragnehmer nicht Gegenstand des Vertrages.
1.3. Gegenüber Kaufleuten, Gewerbetreibenden, Einzelunternehmern, Gesellschaften und Anwälten, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingung mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.


§2 Vertragsgegenstand


2.1. Elektronische Datenbank polymark
Der Auftragnehmer bietet Zugriff auf seine elektronische Datenbank polymark, die gespeicherte Informationen und Kommunikationsdienste über Computersysteme und daran angeschlossene weitere Systeme beinhaltet. polymark erreicht man über das World Wide Web (www) unter www.polymark.de.
Die elektronische Datenbank polymark des Auftragnehmers ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Werktags zwischen 23 - 4 Uhr und an Wochenenden kann es durch die Einspielung der Amts-Daten in die Datenbank und durch eventuelle Änderungsarbeiten zu Verzögerungen im Zugriff auf polymark kommen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Betriebszeiten einzuschränken oder aus technischen Gründen vorübergehend auszusetzen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die oben genannten Dienstleistungen und Services zu modifizieren und zu verbessern; Informationen darüber werden online vermittelt.
2.1.1. Profil- und Dokumentenalerts in polymark
Die Einrichtung von Profil- und Dokumentenalerts ist auf 250 je Auftraggeber beschränkt.
2.1.2. Testkennungen für polymark
Testkennungen werden dem Auftraggeber für zwei Wochen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine Verlängerung der Testphase kann nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer individuell vereinbart werden.
Während der Testphase ist ein Datenexport bzw. -download von maximal 10.000 Dokumenten möglich.
Die Nutzung der öffentlichen Ordner unter dem Modul Profil ist grundsätzlich nur für eine definierte Nutzergruppe innerhalb eines Unternehmens möglich. Während der Testphase ist der Zugriff auf die öffentlichen Ordner gesperrt.
Darüber hinaus steht eine Aktiv-Schaltung von Profil- und Dokumentenalerts während der Testphase nicht zur Verfügung.
2.2. Auftragsdienstleistungen
Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere Recherchen zum gewerblichen Rechtsschutz. Gegenstand des Auftrages ist das erstellte Rechercheergebnis bzw. vereinbarte Dienstleistung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter gemäß der zugrundeliegenden Produktbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt wird.


§ 3 Vertragsabschluß, Laufzeit, Kündigung


3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Regelung durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers mit Unterschrift und schriftlicher Bestätigung per Brief, Fax oder e-Mail durch den Auftragnehmer zustande. Für die Nutzung der elektronischen Datenbank polymark ist zudem ein separater Nutzungsvertrag notwendig.
3.2. Soweit keine ausdrückliche Stellvertretung angezeigt wird, wird der Vertrag mit derjenigen Rechtsperson geschlossen, deren Namen durch den Auftragnehmer bei Auftragserteilung bzw. im Nutzungsvertrag ( i. d. R. der Name des Auftraggebers) aufgezeichnet wird.
3.3. Bei Recherchen und periodischen Überwachungen können Aufträge auch telefonisch erteilt werden, sind jedoch schriftlich nachzureichen. Die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers definiert in diesen Fällen den Auftragsumfang verbindlich. Aufträge für die Nutzung der elektronischen Datenbank polymark des Auftragnehmers haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Änderungen und Widersprüche für die Dienstleistungen und Services des Auftragnehmers sind noch am Bestätigungstag schriftlich mitzuteilen.
3.4. Soweit bei einzelnen Lieferungen und Leistungen keine anderweitigen Nutzungs- und Bezugsbedingungen vereinbart wurden, schließen die Vertragsparteien Jahres-Abonnementverträge, die sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr verlängern.
3.5. Vereinbarungen über periodische Überwachungen bzw. Recherchedienste können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Für die Nutzung unserer elektronischen Datenbank polymark gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Laufzeitende des jeweiligen Vertrages.
3.6. Bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen und des Nutzungsvertrags für unsere elektronische Datenbank polymark, ist die bck GmbH dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


4.1. Für periodische Überwachungen und Recherchedienste teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen mit, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind. Dies umfasst insbesondere eine genaue Definition seines Anforderungsprofils sowie relevante fachspezifischen Suchbegriffe.
4.2. Vorhandene oder während des Auftrages erlangte Kenntnisse bzw. Informationen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.
4.3. Stellt der Auftraggeber bei Erhalt eines Überwachungs- Recherche oder sonstigen Ergebnisses bzw. Teilergebnisses dessen vollständige bzw. teilweise Nichteinschlägigkeit bzw. Fehlerhaftigkeit fest, hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich zwecks Neuabstimmung des Anforderungsprofils bzw. der Suchbegriffe mitzuteilen.


§ 5 Bearbeitungszeit


Die Bearbeitungszeit für alle Lieferungen und Leistungen bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten und -verzeichnissen.


§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen


6.1. Für die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen gelten die bei Vertragsabschluß jeweils gültigen Tarife gemäss Preisliste bzw. Nutzungsvertrag.
6.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten. Rechnungen ins Ausland enthalten zusätzlich einen Pauschalbetrag für Bankspesen. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen und sind, ohne Abzug, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
6.3. Werden im Rahmen der periodischen Überwachungen und Recherchedienstes, trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt, keine relevanten Dokumente vom Auftragnehmer ermittelt, so hat er trotzdem Anspruch auf die vereinbarte Zahlung.
6.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem veröffentlichten Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei Zahlungsverzug den Zugang zu unserer elektronischen Datenbank polymark zu sperren.


§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltung


7.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Rechtsverhältnis berichtigt.
7.2. Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt


Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie herrühren, Eigentum des Auftragnehmers.


§ 9 Urheberrechte und Freistellung


9.1. Alle Urheberrechte bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
9.2. Sämtliche Rechercheergebnisse und Daten sind nur für den Eigenbedarf des Auftraggebers bzw. Nutzers unserer elektronischen Datenbank polymark bestimmt. Der Bezug der Rechercheergebnisse und Daten berechtigt nur zu deren einmaliger Nutzung. Vervielfältigung, Verbreitung, Nachdruck ebenso wie eine eventuelle Weiterverarbeitung zum Zwecke weiterer kommerzieller Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig. Ergebnisse aus periodischer Überwachung, Recherchediensten oder unserer elektronischen Datenbank polymark dürfen von Patent- Rechtsanwälten und Informationsvermittlern im Rahmen ihrer Dienstleistung an ihre Auftraggeber weitergegeben werden.
9.3. Der Auftraggeber bzw. Nutzer stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.


§ 10 Haftung/Gewährleistung


10.1. Für die inhaltliche Richtigkeit, Fehlerfreiheit sowie Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen/Daten aus den Auftragsrecherchen, Überwachungen und unserer elektronischen Datenbank polymark, als auch deren technische Funktionsfähigkeit, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
10.2. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schadensersatzansprüche aus dem Gewährleistungsrecht, soweit nicht Eigenschaften zugesichert worden sind. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter kein Vorsatz oder grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird in jedem Falle auf den Wert des Nettorechnungsbetrages des jeweiligen Auftrages beschränkt.
10.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine fehlerhafte Weiterverarbeitung von Informationen beim Auftraggeber oder bei Dritten verursacht werden.
10.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber bei der Nutzung unserer elektronischen Datenbank polymark durch Missbrauch oder Verlust der ihm zugeteilten Kennung (Benutzername, Passwort) entstehen.
10.5. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten sowie für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten.
10.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt.


§ 11 Datenschutz


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, Kundenanfragen, Rechercheaufträge und Kundenprofile vertraulich zu behandeln.


§ 12 Rechteübertragung


Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung auf Dritte zu übertragen.


§ 13 Erfüllungsort


Erfüllungsort ist München. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand München.


§ 14 Schlussbestimmung


Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.